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Rechtsmedizin
Rechtsmediziner berichten, wie ihr
Arbeitsalltag wirklich aussieht, wo
Faszination und Hürden liegen,
wie das Fernsehen ihren Beruf beeinflusst
und was Kollegen der Allgemeinmedizin
über das Fach wissen sollten.
In jedem Krimi, der etwas auf sich
hält, taucht er auf: der Rechtsmediziner.
Als Sherlock Holmes" im
weißen Kittel bestimmt er den
Todeszeitpunkt, findet versteckte
Täterspuren oder lüftet
die letzten Geheimnisse der Leiche.
Und wie auch die britische Romanfigur
schon vor 100 Jahren besticht der
moderne" Sherlock Holmes
durch glasklares analytisch wissenschaftliches
Arbeiten und rationales Denken.
Das
mit dem wissenschaftlichen Arbeiten
und Denken stimmt. In Wahrheit aber
ist die Rechtsmedizin heute weit mehr
als eine Hilfswissenschaft der ermittelnden
Behörden. Die Rechtsmedizin bzw.
Gerichtsmedizin oder forensische Medizin
hat in den letzten Jahren erhebliche
Differenzierungen und Erweiterungen
ihres Aufgabenspektrums erfahren.
Moderne Analysemethoden und die systematischen
Untersuchungen zum Beweiswert medizinisch-naturwissenschaftlicher
Aussagemöglichkeiten für
verschiedene rechtliche Fragestellungen
haben dazu beigetragen.
Die
verbesserten Aussagemöglichkeiten
bedingten ihrerseits immer neue Anfragen
und Anforderungen aus verschiedenen
Rechtsgebieten. So hat sich das Fach
längst zu einem autochthonen
Forschungsgebiet emanzipiert, mit
hoch spezialisierten modernen Analyseverfahren,
in denen die Medizin, je nach Fragestellung,
eng mit Physikern, Chemikern, Biologen,
Pharmazeuten oder Ingenieuren zusammenarbeitet.
Toxikologische,
serologische und forensisch molekulargenetische
Labore haben sich einen Platz neben
dem Sektionstisch erkämpft und
bestimmen zunehmend den Arbeitsalltag
der Rechtsmedizin (siehe Interview
Prof. Eisenmenger).
Rechtsmedizin
heute
Die Versorgungsaufgaben der Rechtsmediziner
erstrecken sich in die verschiedensten
Bereiche von Justiz, Klinik, Forschung
und Gesundheitswesen und sie sind
dort inzwischen auch unverzichtbar
für Lehre, Forschung, Aus-, Fort-
und Weiterbildung.
Zu
den Aufgabenfeldern zählen die
Morphologie, die Traumatologie, die
klinische Rechtsmedizin und die Rechts-
und Standeskunde sowie die Toxikologie,
Alkohologie, Verkehrsmedizin, Hämogenetik,
Spurenkunde und Psychopathologie.
Zwar
bestreiten Leichenschau und Sektion
zur Klärung nicht eindeutiger
Todesfälle insgesamt weiterhin
einen großen Teil der Arbeit,
gefragt wird zunehmend aber auch nach
dem Konsum von Alkohol oder Designerdrogen,
nach Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit,
nach Verwandtschaftsverhältnissen
oder Infektionsgefahren. Es geht um
versicherungstechnische Fragestellungen,
um Einstellungsuntersuchungen oder
um die Adäquanz therapeutischer
Maßnahmen.
Entsprechend
hat die Rechtsmedizin auch längst
nicht mehr nur mit Leichen zu tun.
Gewaltopferambulanzen oder die Erstellung
von Gutachten bei Kindesmisshandlungen,
Vergewaltigungen und Arbeitsunfallopfern
sind nur einige Beispiele hierfür.
Konsiliarische
Funktionen ergeben sich bei Unklarheiten
während einer Leichenschau oder
arztrechtlichen Fragen. Die aus der
rechtsmedizinischen Routine und Forschung
resultierenden Erkenntnisse werden
zunehmend auch präventiv genutzt;
etwa zur Verbesserung der passiven
Fahrzeugsicherheit (basierend auf
Obduktionsbefunden von Verkehrsunfallopfern)
oder zur Etablierung von Grenzwerten
zur Fahrtüchtigkeit nach Alkoholgenuss.
Geschichtlich
gesehen haben die Aufgaben eine Panoramawanderung
bestritten, die in vielen Punkten
den gesellschaftlichen Wandel reflektiert
(siehe: Geschichte der Rechtsmedizin).
Während zum Beispiel früher
Kindstötungen und illegale Aborte
große Themen waren, spielen
solche Sachverhalte heute eine untergeordnete
Rolle. Dafür drängen moderne
Themen wie Drogenmissbrauch oder Fahrzeugsicherheit
in die Aufgabengebiete.
Und
nicht nur hinsichtlich der Fragestellungen
hat sich ein solcher Wandel vollzogen.
Die Methodik geht heute mit molekularbiologischen
Methoden, wie Antigen-Antikörperreaktionen
oder der Sequenzierung nukleärer
oder mitochondrialer DNA, weit über
frühere Möglichkeiten hinaus.
Auch die für die Diagnostik zugänglichen
Matrizen oder Asservate haben sich
erweitert, vom Blut über Gewebepartikel
oder Haare bis zu Einzelzellen (z.B.
Spermien).
TV-Serienwelt
verfälscht Berufsbild
Hochspezifische molekularbiologische
Methoden, wie DNA- oder Proteinanalysen,
gehörten heute zum Standard in
der modernen Rechtsmedizin. Doch von
dem durch TV-Serien vermittelten Budenzauber
grenzen sich anerkannte Rechtsmediziner
vehement ab.
Endlosserien,
wie Medical Detectives,
CSI, Quincy,
Autopsy oder Die
Gerichtsmedizinerin vermarkten
überzogenen medizinischen Hightech
in Kombination mit dem Geheimnisvollen,
dem Dramatischen und dem hautnahen
Grusel. Das sorgt für hohe
Einschaltquoten, entspricht aber selten
der Realität, so der Hamburger
Gerichtsmediziner Dr. Jan Sperhake
(siehe Interview). Er liest TV- Drehbücher
und sorgt für ihren wissenschaftlichen
Schliff. Oft ist er entsetzt über
das gezeigte Bild seiner TV-Kollegen
- sei es wegen der sarkastischen Sprüche,
wegen der Sprengung ihrer tatsächlichen
Befugnisse, wegen einer vorgetäuschten
Genauigkeit oder wegen überzogen
spektakulärer Analysemethoden
mit bunten Lasern und mysteriös
fluoreszierenden Substanzen.
Rechtsmedizinische
Belange im Arztalltag meistern
Kollege anderer Fachrichtungen haben
in der täglichen Praxis relativ
wenig Kontakte zur Rechtsmedizin.
Mit Ausnahme chirurgischer Fachdisziplinen,
da dort schwer verletzte Personen
nach Schlägereien, Schießereien
oder anderen Formen der Gewalteinwirkung
zunächst medizinisch versorgt
werden.
Schädelfrakturen
oder Schussverletzungen werden von
Chirurgen sehr oft ohne ausführliche
Dokumentation des Befunds versorgt,
so Dr. med. Nadine Wilke vom rechtsmedizinischen
Institut Hamburg. Die Notwendigkeit
einer späteren Fallrekonstruktion
ist ihnen dabei nicht bewusst. So
ist eine Beurteilung nach erfolgter
chirurgischer Versorgung erheblich
erschwert.
Was
den meisten Ärzten nicht klar
ist: Auch sie könnten Monate
später als Zeuge vor Gericht
geladen werden. Ohne ausführliche
Dokumentation sind dann kaum noch
konkrete Angaben möglich. Wünschenswert
wären nachvollziehbare und genauere
Protokolle, vorzugsweise mit Körperschema
und detaillierter Verletzungsbeschreibung,
wobei derartige Anforderungen in der
Akutsituation schwer erfüllbar
sind, so die Ärztin.
Eine
enge Zusammenarbeit kann auch mit
Gynäkologen bestehen, wenn es
um die Spurensicherung bei Vergewaltigungsopfern
geht. Hierbei ergibt sich oft das
Problem, dass viele Frauen zunächst
keine Anzeige erstatten wollen. Sie
wollen das Geschehene schnellstmöglich
vergessen, sodass auch die Rechtsmedizin
nicht involviert ist.
Den
Ärzten sollte in diesen Fällen
bewusst sein, dass zahlreiche Frauen
die Anzeigenerstattung mit zeitlicher
Verzögerung nachholen und dann
eine Sicherstellung DNA-fähigen
Materials als Beweis nicht mehr möglich
ist. Die Aufklärung der Frauen
und eine zeitnahe Spurenasservierung
durch die Gynäkologen sind daher
sehr wichtig, damit ein Verlust von
beweisenden Befunden vermieden wird.
Zu
großen Schwierigkeiten komme
es außerdem vor allem bei der
Leichenschau und beim Ausfüllen
der Todesbescheinigung, bemerkt Wilke.
Es ist der letzte Dienst des Arztes
am Patienten und sie dient mit der
Feststellung des Todes und der Todesursache
über die medizinischen Belange
hinaus, durch die Qualifikation der
Todesart, der Meldepflicht und durch
seuchenhygienische Aspekte, auch der
Rechtssicherheit und dem öffentlichen
Interesse.
Jahrzehntelange
Klagen über die mangelnde ärztliche
Qualifikation bei der Leichenschau
und auch Dokumentationen über
eklatante Fehlleistungen haben an
den bisherigen Missständen wenig
geändert. Schuld an der Misere
ist unter anderem, dass die Leichenschaugesetzgebung
in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
der Bundesländer fällt und
daher keine einheitlichen Richtlinien
bietet. Die Belange sind von Bundesland
zu Bundesland unterschiedlich aufgeschlüsselt
und verwirren durch eine scheinbare
Gesetzesvielfalt.
Einen
zusammenfassenden Überblick,
nützliche Tipps und weitere Infos
zum Thema geben die AWMF-Leitlinien
(www.leitlinien.net; Stichwort Rechtsmedizin)
sowie der Beitrag von Burkhard Madea
und Reinhard Dettmeyer Ärztliche
Leichenschau und Todesbescheinigung"
aus dem Deutschen Ärzteblatt
vom 28. November 2003. Des Weiteren
bieten viele rechtsmedizinische Institute
Fortbildungen zur Leichenschau für
Allgemeinmediziner an.
Wer
sich für eine fachärztliche
Weiterbildung zum Rechtsmediziner
interessiert, dem wird laut Weiterbildungsordnung
eine Mindestausbildung von fünf
Jahren abverlangt, davon dreieinhalb
Jahre in einem Institut für Rechtsmedizin.
Da es nur wenige außeruniversitäre
Einrichtungen gibt, ist man praktisch
darauf angewiesen, die Facharztweiterbildung
an einem Universitätsinstitut
zu absolvieren. Pflichtzeiten sind
weiterhin ein halbes Jahr Psychiatrie
und ein halbes Jahr Pathologie. Die
genauen Inhalte können der (Muster)
Weiterbildungsordnung über die
Homepage der BÄK entnommen werden
(www.bundesaeztekammer.de).

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