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17.07.2010

 

 

 


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Patientenwünsche und zusätzliche ärztliche Tätigkeiten

 

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Patientenwünsche und zusätzliche ärztliche Tätigkeiten



Patienten sollen künftig mehr Verantwortung für die Erhaltung ihrer Gesundheit übernehmen. Dieser Trend erfordert ein Umdenken bei den Ärzten:



Was ursprünglich als „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) vorgestellt worden ist, stellt sich mittlerweile als ein erweitertes Spektrum von Wunschleistungen dar, um vielfältige Bedürfnisse des „Privat-Wunsch-Patienten“ zu befriedigen. Mit der Erfüllung von Wunschleistungen ist erwünschte ärztliche Zuwendung verbunden, die sich positiv auswirkt auf eine langjährige Arzt-Patienten-Bindung. Außerdem stellen sie für den Arzt ein wichtiges Instrument dar, um bei immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen zusätzliche Einnahmen zu generieren.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat nie eine „Vollkasko-Versorgung“ für Patienten vorgesehen. Über das, was laut dem Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V in der Patientenversorgung „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist und „nicht das Maß des Notwendigen überschreitet“ ist oft gestritten worden. Durch den anhaltenden Kostendruck ist die Beurteilung eher stringenter geworden.

Gleichzeitig sind die Einnahmen der Ärzte auf GKV-Basis einem Schrumpfungsprozess unterworfen, der zu Überlegungen einer neuen „Praxis aurea“ unter dem Stichwort IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen) geführt hat. Nach einer Definition der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind so genannte IGeL-Leistungen ärztliche Leistungen, die

nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören,
dennoch von Patienten nachgefragt werden,
ärztlich empfehlenswert oder – je nach Intensität des Patientenwunsches – zumindest ärztlich vertretbar sind.
Nach dem Urteil des Ökonomen und Ärzteberaters Professor Gerhard F. Riegl braucht jede Arztpraxis in Deutschland in den nächsten Jahren ein medizinisches und ökonomisches Konzept, um zusätzlich zu den klassischen GKV- und PKV-Einnahmen 30.000 bis 50.000 Euro im Jahr durch Angebote für Selbstzahler zu erwirtschaften.

Der Prozess ist bereits in vielen Praxen voll im Gange. Nach einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WidO) ist bereits rund ein Viertel der GKV-Versicherten innerhalb eines Jahres von ihrem Arzt auf mögliche Wunschleistungen angesprochen worden. Seitens der Patienten steigt die Nachfrage nach solchen Leistungen, die privat zu bezahlen sind.

Die Erfüllung von Wunschleistungen in der ärztlichen Praxis ist somit eine Zukunftsinvestition, hat der Augsburger Ökonom und Ärzteberater Prof. Gerhard F. Riegl deutlich gemacht: „Auf die Dauer kommt kein Niedergelassener an Zusatzangeboten für Selbstzahler vorbei.“ Das Arzt-Patient-Verhältnis dürfe allerdings nicht in eine reine Geschäftsbeziehung abgleiten, warnt er: „Ärzte müssen Ärzte bleiben, denn ihre besondere Rolle und ihre Glaubwürdigkeit sind ihre Trümpfe im Gesundheitsmarkt. Niemand will Kaufleute in weißen Kitteln.“ Patienten sollten stets das Gefühl haben: „Die Zusatzangebote bei meinem Arzt machen mich glücklicher, nicht ärmer.“

Gesetzliche Grundlagen für Wunschleistungen
Nach § 3 des Bundesmantelvertrags für Ärzte bedarf es für die Inanspruchnahme einer individuellen Gesundheitsleistung eines schriftlichen Behandlungsvertrages zwischen Arzt und Patient. Nach § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) darf der Arzt für Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, Vergütung nur fordern, wenn diese auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind. Die individuelle Gesundheitsleistung ist demnach eine „Leistung auf Verlangen“. Der Arzt darf sie dem Patienten nicht offerieren, sondern dieser muss mit dem Wunsch danach auf ihn zukommen. Erst dann darf der Arzt dem Patienten ein Angebot unterbreiten, das dieser ggf. annehmen kann. In der Praxis wird ein solches Vorgehen wohl nur durch Vorinformation von Patienten über Poster, Merkblätter, Angebots-Flyer etc. möglich sein.

Abzurechnen sind individuelle Gesundheitsleistungen stets nach GOÄ-Ziffern. Pauschalpreise, die sich nicht daran orientieren, sind nicht zulässig. Die Rechnung für eine vom Patienten gewünschte individuelle Gesundheitsleistung muss stets den Anforderungen nach § 12 GOÄ (www.gesundheitsrecht.de) entsprechen.

Vorsorge und Früherkennung
Im Bereich der Prävention gibt es eine Reihe sinnvoller Wunschleistungen, die auf Verhaltensänderung oder Krankheitsverhinderung abzielen: Nikotin-Entwöhnung, Ernährungsberatung in Gruppen, sportmedizinische oder reisemedizinische Beratung und Impfungen (Interview mit Alexander Dückers). Dabei gilt es als erstrebenswert, dass der Arzt den Patienten mit positiver Motivation und nicht mit erhobenem Zeigefinger gewinnt.

Typische Zusatzangebote im Bereich der Krankheitsfrüherkennung sind Check-ups, die über das GKV-Angebot hinausgehen, durch Ultraschall-Einsatz erweiterte Krebsvorsorge und spezielle Laborleistungen (z.B. Marker, PSA-Test, Toxoplasmose-Test in der Schwangerschaft, immunologischer Test auf Blut im Stuhl).

Zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsleistungen zum GKV-Angebot können Patienten motivieren, mehr als bisher an den bereits etablierten Untersuchungen teilzunehmen.

Hausarzt als moderner Leibarzt
Auf den Hausärzten (Interview mit Dr. med. Bernhard Wagenknecht) liegt heute eine besondere Verantwortung, weil sie nicht nur erster Ansprechpartner des Patienten bei Krankheit sind, sondern auch in allen Gesundheitsfragen beraten. Ganz wichtig ist darüber hinaus die Rolle des Hausarztes als Lotse im Gesundheitswesen, der im gegebenen Falle an den zuständigen Facharzt oder die geeignete stationäre Einrichtung überweist.

So wird der Hausarzt zum modernen Leibarzt, der das Vertrauen seiner Patienten genießt, weil er sie als ganzen Menschen behandelt, nicht nur die vorliegenden Symptome oder Krankheiten. Der dazu notwendige ganzheitlicher Ansatz schließt mit ein, dass der Hausarzt auch außerhalb der offiziellen Sprechstunden erreichbar ist, wenn der Zustand eines Patienten dies erfordert.

Eigenständiges Praxisprofil für den Facharzt
Fachärzte brauchen für ihren Erfolg ein klares Profil, um sich auf dem Gesundheitsmarkt richtig zu positionieren. Das gilt auch für die Auswahl von Zusatzleistungen in ihren Praxen. Der Facharzt soll seine Angebotspalette nicht zu sehr ausweiten, sondern sich auf solche Zusatzleistungen beschränken, die zu seinem Profil passen. Die Spezialisierung sollte durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden, die im Rahmen der Weiter- und Fortbildung erworben worden sind. Die erworbenen Qualifikationen sollte der Arzt nicht unter den Scheffel stellen: In den Praxisräumen findet sich immer ein geeigneter Platz für fachärztliche Zertifikate.

Gegen eine solche Form der Eigenwerbung, die auch geeignet ist, die Mund-zu-Mund-Propaganda seitens der Patienten zu stimulieren, ist nichts einzuwenden. Generell sind die Vorgaben der Ärztekammern für den Bereich Werbung nicht mehr so eng gefasst wie ehedem. Vor Übertreibungen ist dennoch zu warnen: Wer allzu viel anbietet, wird schnell unglaubwürdig! Zufriedene Patienten sind die besten Werbeträger.

Zusätzliche Beratungstätigkeit
Von Patienten werden heute mehr als früher fachliche Ratschläge zur Ernährung nachgefragt. Der beratende Arzt sollte sein aktuelles Wissen auf diesem Gebiet im Rahmen der Fortbildung erweitern, um auf vielfältige Fragen von Patienten gut gewappnet zu sein. Die Beratung kann als Wunschleistung zweckmäßig in Gruppen vorgenommen werden.

Beratung zu Fernreisen und über Impfungen
Zur Beratung von Fernreisenden gehören Empfehlungen zum Verhalten in den Tropen. Am besten beraten kann der Arzt, der über eigene Erfahrungen verfügt. Dies kann beispielsweise durch Exkursionen geschehen, die der Fachverband Reisemedizin anbietet und für das Fachzertifikat Reisemedizin des Verbandes (www.fachverband-reisemedizin.de) anerkannt werden. Als Wunschleistungen abzurechnen sind natürlich auch alle im Falle von Fernreisen sinnvollen zusätzlichen Impfungen.

Schmerztherapie
Schmerztherapie auf der Basis von zusätzlichen Leistungen kann ein Schwerpunkt für niedergelassene Orthopäden sein. Über die schulmedizinische Diagnostik und Therapie hinaus gibt es typische Geräte-Therapien für Selbstzahler (Stoßwellen- und Magnetfeldtherapie). Alternative Methoden wie Akupunktur kommen auch für andere Fachgruppen und für Hausärzte in Frage. Die Forschungsgruppe Akupunktur (www.akupunktur.info)und Traditionelle Chinesische Medizin (FATCM) hat ein Gütesiegel für qualifizierte Ärzte entwickelt, das eine Vollausbildung und kontinuierliche Weiterbildung voraussetzt.

Eine Therapieoption bei Schmerzen bieten elastische Spezialpflaster (www.schmerzundtape.de)nach der Kinesio-Taping-Methode (Literatur).

Beratung durch Gynäkologen
Der Berufsverband der Frauenärzte hat seine Mitglieder bereits vor Jahren auf die Möglichkeiten von Zusatzangeboten aufmerksam gemacht und ist damit sehr erfolgreich. Es hat sich gezeigt, dass viele Frauen gerne Zusatzangebote - über die GKV-Maßnahmen zur Vorsorge und Früherkennung hinaus – in Anspruch nehmen. Aufklärung über Beschwerden In den Wechseljahren, zweckmäßige Ernährung und Hormonbehandlung in der Postmenopause bieten Ansatzpunkte für zusätzliche Leistungen. Sonographische Untersuchungen in der Schwangerschaft können ausgedehnt werden im Hinblick auf chromosomale Risiken. Die erforderliche Zertifikation für das Ersttrimester-Screening haben bereits über 3000 deutsche Gynäkologen erworben.

Die Beratungstätigkeit im Bereich Empfängnisverhütung ist erweitert worden z.B. durch die „Mädchen-Sprechstunde“, mit der eine anzustrebende langfristige Bindung an den Frauenarzt des Vertrauens ermöglicht wird.

Beratung durch Hautärzte
Die Nachfrage nach zusätzlichen Leistungen steigt ständig in der dermatologischen Praxis: Gutes Aussehen („Corriger la fortune!“) ist gefragt in der Partnerschaft und im Beruf. In diesen Bereich fällt auch die Anwendung von Sculptra®, einem Medizinprodukt aus Poly-L-Milchsäure. (früher New-Fill), das unter Falten, Volumendefekte und Narben gespritzt wird. Zur Anwendung dieser innovativen, langfristig wirksamen und kostengünstigen Faltentherapie bietet sanofi-aventis praxisnahe Schulungen und Workshops im Rahmen zertifizierter Fortbildung an (http://www.new-fill.info/mc/DE/index.php).

Das hautärztliche Spektrum von Wunschleistungen umfasst weiterhin die schmerzfreie Beseitigung von Warzen mit Infrarot A, den Narbenabbau mit Speziallaser, den Einsatz von Softlaser gegen Entzündungen etc.

Beratung durch Urologen
Die GKV-Früherkennung des Prostatakarzinoms per Tastbefund ist sinnvoll zu ergänzen durch die Bestimmung des PSA-Wertes und den Einsatz von Ultraschall. Beide Diagnosemaßnamen sind jedoch nicht abgedeckt durch die gesetzliche Krankenversicherung und werden so zur privat abzurechnenden Wunschleistung.

Aktuell sind neuerdings Informationen zum Hormonersatz beim alternden Mann im Falle von Schlafstörungen, Libidoverlust, Depression. Vor der Verordnung von Hormonpräparaten ist ein Hormonprofil zur Bestimmung von Basishormonen indiziert.

Die beim alternden Mann häufig auftretende erektile Dysfunktion wird heute meist mit modernen Präparaten auf Privatrezept behandelt.


 

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