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Arzt und Beruf
Patientenwünsche
und zusätzliche ärztliche
Tätigkeiten
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ein kostenloser Service für Ärzte von
sanofi-aventis
Patientenwünsche
und zusätzliche ärztliche
Tätigkeiten
Patienten sollen künftig mehr Verantwortung
für die Erhaltung ihrer Gesundheit
übernehmen. Dieser Trend erfordert
ein Umdenken bei den Ärzten:
Was ursprünglich als Individuelle
Gesundheitsleistungen (IGeL) vorgestellt
worden ist, stellt sich mittlerweile
als ein erweitertes Spektrum von Wunschleistungen
dar, um vielfältige Bedürfnisse
des Privat-Wunsch-Patienten
zu befriedigen. Mit der Erfüllung
von Wunschleistungen ist erwünschte
ärztliche Zuwendung verbunden,
die sich positiv auswirkt auf eine langjährige
Arzt-Patienten-Bindung. Außerdem
stellen sie für den Arzt ein wichtiges
Instrument dar, um bei immer schwieriger
werdenden Rahmenbedingungen zusätzliche
Einnahmen zu generieren.
Die
gesetzliche Krankenversicherung hat
nie eine Vollkasko-Versorgung
für Patienten vorgesehen. Über
das, was laut dem Wirtschaftlichkeitsgebot
des § 12 SGB V in der Patientenversorgung
ausreichend, zweckmäßig
und wirtschaftlich ist und nicht
das Maß des Notwendigen überschreitet
ist oft gestritten worden. Durch den
anhaltenden Kostendruck ist die Beurteilung
eher stringenter geworden.
Gleichzeitig
sind die Einnahmen der Ärzte auf
GKV-Basis einem Schrumpfungsprozess
unterworfen, der zu Überlegungen
einer neuen Praxis aurea
unter dem Stichwort IGeL (individuelle
Gesundheitsleistungen) geführt
hat. Nach einer Definition der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung sind so genannte IGeL-Leistungen
ärztliche Leistungen, die
nicht
zum Leistungsumfang der GKV gehören,
dennoch von Patienten nachgefragt werden,
ärztlich empfehlenswert oder
je nach Intensität des Patientenwunsches
zumindest ärztlich vertretbar
sind.
Nach dem Urteil des Ökonomen und
Ärzteberaters Professor Gerhard
F. Riegl braucht jede Arztpraxis in
Deutschland in den nächsten Jahren
ein medizinisches und ökonomisches
Konzept, um zusätzlich zu den klassischen
GKV- und PKV-Einnahmen 30.000 bis 50.000
Euro im Jahr durch Angebote für
Selbstzahler zu erwirtschaften.
Der
Prozess ist bereits in vielen Praxen
voll im Gange. Nach einer Analyse des
Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen
(WidO) ist bereits rund ein Viertel
der GKV-Versicherten innerhalb eines
Jahres von ihrem Arzt auf mögliche
Wunschleistungen angesprochen worden.
Seitens der Patienten steigt die Nachfrage
nach solchen Leistungen, die privat
zu bezahlen sind.
Die
Erfüllung von Wunschleistungen
in der ärztlichen Praxis ist somit
eine Zukunftsinvestition, hat der Augsburger
Ökonom und Ärzteberater Prof.
Gerhard F. Riegl deutlich gemacht: Auf
die Dauer kommt kein Niedergelassener
an Zusatzangeboten für Selbstzahler
vorbei. Das Arzt-Patient-Verhältnis
dürfe allerdings nicht in eine
reine Geschäftsbeziehung abgleiten,
warnt er: Ärzte müssen
Ärzte bleiben, denn ihre besondere
Rolle und ihre Glaubwürdigkeit
sind ihre Trümpfe im Gesundheitsmarkt.
Niemand will Kaufleute in weißen
Kitteln. Patienten sollten stets
das Gefühl haben: Die Zusatzangebote
bei meinem Arzt machen mich glücklicher,
nicht ärmer.
Gesetzliche
Grundlagen für Wunschleistungen
Nach § 3 des Bundesmantelvertrags
für Ärzte bedarf es für
die Inanspruchnahme einer individuellen
Gesundheitsleistung eines schriftlichen
Behandlungsvertrages zwischen Arzt und
Patient. Nach § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) darf
der Arzt für Leistungen, die über
das Maß einer medizinisch notwendigen
ärztlichen Versorgung hinausgehen,
Vergütung nur fordern, wenn diese
auf Verlangen des Zahlungspflichtigen
erbracht worden sind. Die individuelle
Gesundheitsleistung ist demnach eine
Leistung auf Verlangen.
Der Arzt darf sie dem Patienten nicht
offerieren, sondern dieser muss mit
dem Wunsch danach auf ihn zukommen.
Erst dann darf der Arzt dem Patienten
ein Angebot unterbreiten, das dieser
ggf. annehmen kann. In der Praxis wird
ein solches Vorgehen wohl nur durch
Vorinformation von Patienten über
Poster, Merkblätter, Angebots-Flyer
etc. möglich sein.
Abzurechnen
sind individuelle Gesundheitsleistungen
stets nach GOÄ-Ziffern. Pauschalpreise,
die sich nicht daran orientieren, sind
nicht zulässig. Die Rechnung für
eine vom Patienten gewünschte individuelle
Gesundheitsleistung muss stets den Anforderungen
nach § 12 GOÄ (www.gesundheitsrecht.de)
entsprechen.
Vorsorge
und Früherkennung
Im Bereich der Prävention gibt
es eine Reihe sinnvoller Wunschleistungen,
die auf Verhaltensänderung oder
Krankheitsverhinderung abzielen: Nikotin-Entwöhnung,
Ernährungsberatung in Gruppen,
sportmedizinische oder reisemedizinische
Beratung und Impfungen (Interview mit
Alexander Dückers). Dabei gilt
es als erstrebenswert, dass der Arzt
den Patienten mit positiver Motivation
und nicht mit erhobenem Zeigefinger
gewinnt.
Typische
Zusatzangebote im Bereich der Krankheitsfrüherkennung
sind Check-ups, die über das GKV-Angebot
hinausgehen, durch Ultraschall-Einsatz
erweiterte Krebsvorsorge und spezielle
Laborleistungen (z.B. Marker, PSA-Test,
Toxoplasmose-Test in der Schwangerschaft,
immunologischer Test auf Blut im Stuhl).
Zusätzliche
Vorsorge- und Früherkennungsleistungen
zum GKV-Angebot können Patienten
motivieren, mehr als bisher an den bereits
etablierten Untersuchungen teilzunehmen.
Hausarzt
als moderner Leibarzt
Auf den Hausärzten (Interview mit
Dr. med. Bernhard Wagenknecht) liegt
heute eine besondere Verantwortung,
weil sie nicht nur erster Ansprechpartner
des Patienten bei Krankheit sind, sondern
auch in allen Gesundheitsfragen beraten.
Ganz wichtig ist darüber hinaus
die Rolle des Hausarztes als Lotse im
Gesundheitswesen, der im gegebenen Falle
an den zuständigen Facharzt oder
die geeignete stationäre Einrichtung
überweist.
So
wird der Hausarzt zum modernen Leibarzt,
der das Vertrauen seiner Patienten genießt,
weil er sie als ganzen Menschen behandelt,
nicht nur die vorliegenden Symptome
oder Krankheiten. Der dazu notwendige
ganzheitlicher Ansatz schließt
mit ein, dass der Hausarzt auch außerhalb
der offiziellen Sprechstunden erreichbar
ist, wenn der Zustand eines Patienten
dies erfordert.
Eigenständiges
Praxisprofil für den Facharzt
Fachärzte brauchen für ihren
Erfolg ein klares Profil, um sich auf
dem Gesundheitsmarkt richtig zu positionieren.
Das gilt auch für die Auswahl von
Zusatzleistungen in ihren Praxen. Der
Facharzt soll seine Angebotspalette
nicht zu sehr ausweiten, sondern sich
auf solche Zusatzleistungen beschränken,
die zu seinem Profil passen. Die Spezialisierung
sollte durch entsprechende Zertifikate
nachgewiesen werden, die im Rahmen der
Weiter- und Fortbildung erworben worden
sind. Die erworbenen Qualifikationen
sollte der Arzt nicht unter den Scheffel
stellen: In den Praxisräumen findet
sich immer ein geeigneter Platz für
fachärztliche Zertifikate.
Gegen
eine solche Form der Eigenwerbung, die
auch geeignet ist, die Mund-zu-Mund-Propaganda
seitens der Patienten zu stimulieren,
ist nichts einzuwenden. Generell sind
die Vorgaben der Ärztekammern für
den Bereich Werbung nicht mehr so eng
gefasst wie ehedem. Vor Übertreibungen
ist dennoch zu warnen: Wer allzu viel
anbietet, wird schnell unglaubwürdig!
Zufriedene Patienten sind die besten
Werbeträger.
Zusätzliche
Beratungstätigkeit
Von Patienten werden heute mehr als
früher fachliche Ratschläge
zur Ernährung nachgefragt. Der
beratende Arzt sollte sein aktuelles
Wissen auf diesem Gebiet im Rahmen der
Fortbildung erweitern, um auf vielfältige
Fragen von Patienten gut gewappnet zu
sein. Die Beratung kann als Wunschleistung
zweckmäßig in Gruppen vorgenommen
werden.
Beratung
zu Fernreisen und über Impfungen
Zur Beratung von Fernreisenden gehören
Empfehlungen zum Verhalten in den Tropen.
Am besten beraten kann der Arzt, der
über eigene Erfahrungen verfügt.
Dies kann beispielsweise durch Exkursionen
geschehen, die der Fachverband Reisemedizin
anbietet und für das Fachzertifikat
Reisemedizin des Verbandes (www.fachverband-reisemedizin.de)
anerkannt werden. Als Wunschleistungen
abzurechnen sind natürlich auch
alle im Falle von Fernreisen sinnvollen
zusätzlichen Impfungen.
Schmerztherapie
Schmerztherapie auf der Basis von zusätzlichen
Leistungen kann ein Schwerpunkt für
niedergelassene Orthopäden sein.
Über die schulmedizinische Diagnostik
und Therapie hinaus gibt es typische
Geräte-Therapien für Selbstzahler
(Stoßwellen- und Magnetfeldtherapie).
Alternative Methoden wie Akupunktur
kommen auch für andere Fachgruppen
und für Hausärzte in Frage.
Die Forschungsgruppe Akupunktur (www.akupunktur.info)und
Traditionelle Chinesische Medizin (FATCM)
hat ein Gütesiegel für qualifizierte
Ärzte entwickelt, das eine Vollausbildung
und kontinuierliche Weiterbildung voraussetzt.
Eine
Therapieoption bei Schmerzen bieten
elastische Spezialpflaster (www.schmerzundtape.de)nach
der Kinesio-Taping-Methode (Literatur).
Beratung
durch Gynäkologen
Der Berufsverband der Frauenärzte
hat seine Mitglieder bereits vor Jahren
auf die Möglichkeiten von Zusatzangeboten
aufmerksam gemacht und ist damit sehr
erfolgreich. Es hat sich gezeigt, dass
viele Frauen gerne Zusatzangebote -
über die GKV-Maßnahmen zur
Vorsorge und Früherkennung hinaus
in Anspruch nehmen. Aufklärung
über Beschwerden In den Wechseljahren,
zweckmäßige Ernährung
und Hormonbehandlung in der Postmenopause
bieten Ansatzpunkte für zusätzliche
Leistungen. Sonographische Untersuchungen
in der Schwangerschaft können ausgedehnt
werden im Hinblick auf chromosomale
Risiken. Die erforderliche Zertifikation
für das Ersttrimester-Screening
haben bereits über 3000 deutsche
Gynäkologen erworben.
Die
Beratungstätigkeit im Bereich Empfängnisverhütung
ist erweitert worden z.B. durch die
Mädchen-Sprechstunde,
mit der eine anzustrebende langfristige
Bindung an den Frauenarzt des Vertrauens
ermöglicht wird.
Beratung
durch Hautärzte
Die Nachfrage nach zusätzlichen
Leistungen steigt ständig in der
dermatologischen Praxis: Gutes Aussehen
(Corriger la fortune!) ist
gefragt in der Partnerschaft und im
Beruf. In diesen Bereich fällt
auch die Anwendung von Sculptra®,
einem Medizinprodukt aus Poly-L-Milchsäure.
(früher New-Fill), das unter Falten,
Volumendefekte und Narben gespritzt
wird. Zur Anwendung dieser innovativen,
langfristig wirksamen und kostengünstigen
Faltentherapie bietet sanofi-aventis
praxisnahe Schulungen und Workshops
im Rahmen zertifizierter Fortbildung
an (http://www.new-fill.info/mc/DE/index.php).
Das
hautärztliche Spektrum von Wunschleistungen
umfasst weiterhin die schmerzfreie Beseitigung
von Warzen mit Infrarot A, den Narbenabbau
mit Speziallaser, den Einsatz von Softlaser
gegen Entzündungen etc.
Beratung
durch Urologen
Die GKV-Früherkennung des Prostatakarzinoms
per Tastbefund ist sinnvoll zu ergänzen
durch die Bestimmung des PSA-Wertes
und den Einsatz von Ultraschall. Beide
Diagnosemaßnamen sind jedoch nicht
abgedeckt durch die gesetzliche Krankenversicherung
und werden so zur privat abzurechnenden
Wunschleistung.
Aktuell
sind neuerdings Informationen zum Hormonersatz
beim alternden Mann im Falle von Schlafstörungen,
Libidoverlust, Depression. Vor der Verordnung
von Hormonpräparaten ist ein Hormonprofil
zur Bestimmung von Basishormonen indiziert.
Die
beim alternden Mann häufig auftretende
erektile Dysfunktion wird heute meist
mit modernen Präparaten auf Privatrezept
behandelt.

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